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DIE LINKE. Westsachsen

Anhörung "Konzepte der Staatsregierung für eine neue Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen offenlegen ...”

Anhörung im Sächsischen Landtag zum Thema "Konzepte der Staatsregierung für eine neue Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen offenlegen – Beteiligung des Landtags und der Öffentlichkeit sicherstellen!”

 

Mit der Veröffentlichung des Leitbildes für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen beschreitet die Staatsregierung den Weg einer Gemeindegebietsreform auf untergesetzlicher Grundlage. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sieht hier einen klaren Verstoß gegen Artikel 88 der Sächsischen Verfassung. Nach Art. 88 der SächsVerf muss der Gesetzgeber – also der Sächsische Landtag – bei Gebietsänderungen beteiligt werden.


Wir LINKE haben deshalb die Staatsregierung aufgefordert, die laufenden Verfahren ruhen zu lassen bis der Landtag über die Notwendigkeit einer erneuten Gemeindegebietsreform entschieden hat. In Vorbereitung dieses Prozesses ist es Aufgabe der Staatsregierung die Wirkungen der zurückliegenden Kreis- und Gemeindegebietsreformen zu evaluieren und daraus notwendige Schlussfolgerungen abzuleiten.
 
Die Fraktion DIE LINKE empfiehlt den Gemeinden ihre Selbstständigkeit nicht vorschnell aufzugeben. Das Für und Wider eines freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden muss vor Ort eingehend und unter Beachtung der Langzeitwirkung debattiert und mit den Bürger/innen entschieden werden. Dabei ist die Verfassungslage eindeutig: Nach Art. 88 Abs. 2 Satz 3 SächsVerf muss die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete vorher gehört werden.


Wir LINKE fordern deshalb die Staatsregierung auf, die Mitspracherechte der Bürger/innen zu gewährleisten. Die Bürger/innen müssen trotz Eingemeindungen die Möglichkeit haben, an der Entwicklung ihres Ortsteiles aktiv mit zu bestimmen. Die Einführung der Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsräte und Ortsvorsteher sowie des Budgetrechtes müssen für alle eingemeindeten Ortsteile verfassungsrechtlich garantiert sein! 

 

Wir LINKE empfehlen am Ende einer breiten und umfassenden Eingemeindungsdebatte einen Bürgerentscheid. Alle Einwohner der betroffenen Gemeinden erhalten dadurch die Möglichkeit, klar zu votieren. Die Entscheidung der Mehrheit ist dann für mindestens drei Jahre rechtsverbindlich. 


Es darf keine Gemeindezusammenschlüsse ohne Bürgerbeteiligung geben!


Veranstalter:
Fraktion DIE LINKE. im Sächsischen Landtag
Veranstaltungsort:
Plenarsaal, Sächsischer Landtag
Beginn:
03. February 2011 um 10:00
Ende:
03. February 2011 um 13:00