27. July 2011 Dr. Axel Troost (MdB), Enrico Stange (MdL)

Unmut über Bebauungsplan für Westufer des Kulkwitzer Sees - Die Stadt Markranstädt muss das Bürgerbegehren respektieren

Abstimmung

Rolf van Melis / pixelio.de

Zu den Vorgängen um ein eingereichtes Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan des Westufers des Kulkwitzer Sees und eines, dem Bürgerbegehren widersprechenden Gemeinderatsbeschlusses in Markranstädt, melden sich nun auch die LINKEN Abgeordneten Enrico Stange und Dr. Axel Troost zu Wort.

Für Stange, selbst Sprecher für Landesentwicklung und Infrastruktur der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, steht fest:


„Der Markranstädter Stadtrat hat in seiner Sitzung am 9. Juni den Bebauungsplan für das Westufer des Kulkwitzer Sees beschlossen, obwohl dieser in seiner konkreten Ausgestaltung den Zielen eines am 1. Mai angekündigten und am 1. Juni vollständig eingereichten Bürgerbegehrens widerspricht.

Ist die Zulässigkeit eines solchen Bürgerbegehrens erst einmal festgestellt, darf der Gemeinderat keine widersprechenden Beschlüsse fassen. Der Gemeinderat hat jedoch sehenden Auges noch vor der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens den Bebauungsplan durch gewunken und damit den offensichtlichen  demokratischen Willen der Bürgerinnen und Bürger kaltgestellt. Dieses Vorgehen der Bürgermeisterin Radon und der ihr wohlgesinnten Gemeinderatsmitglieder ist höchst bedenklich, zumal die Sächsische Gemeindeordnung weit reichende Schutzwirkung auf Bürgerbegehren entfaltet. Hier werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die sich zusammentun und gemeinsam bürokratische Hürden meistern, um ihre Meinung zu Gehör zu bringen, mit Füßen getreten.

Dr. Axel Troost, Bundestagsabgeordneter der LINKEN zu dessen Wahlkreis auch Markranstädt gehört, ergänzt:

„Die Beschlussfassung noch vor der Zulässigkeitsfeststellung durchzupeitschen, ist hochgradig undemokratisch und ein Schlag ins Gesicht aller Bürgerbewegungen. Soweit mir bekannt, wurde der Plan zur Bebauung des Westufers des Kulkwitzer Sees mit Luxushäusern trotz offensichtlichen Mangels an Wohnraum im mittleren Preissegment und trotz freier, voll erschlossener Bauflächen akzeptiert. Sollte dieses Vorgehen ohne weitere Konsequenzen bleiben, macht es zukünftig jede Form der Bürgerbeteiligung zur Farce. Es kann nicht angehen, dass eine Bürgermeisterin und ein Gemeinderat eiskalt am Willen ihrer Bürgerinnen und Bürger vorbei Beschlüsse bewirken.“

Linken-Landtagsabgeordneter Enrico Stange hat zu dem Thema eine Kleine Anfrage an die sächsische Staatsregierung eingereicht, in der er die Schutzwürdigkeit von Bürgerbegehren noch in der Phase der Überprüfung ihrer Zulässigkeit hinterfragt:

„Sollte sich dabei herausstellen“, so Stange abschließend, „dass für diese Zeit keinerlei Schutzwirkungen bestehen, bedeutet dies, dass alle Bürgerbegehren mittels widersprechenden Beschlussfassungen aushebelbar wären. Dies bedeutete aber auch, dass in diesem Bezug die Gemeindeordnung dringend überarbeitungsbedürftig wäre.“

Die Kleine Anfrage trägt die Drucksachen-Nummer: 5/6451 und soll bis Ende August beantwortet sein.

Kategorien: Kommunalpolitik, Grund- und Freiheitsrechte, Mitbestimmung, Landkreis, DIE LINKE.

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