„Mietpreisbremse“ löst Probleme in Sachsen nicht
Anlässlich der im Bundestag beschlossenen Mietpreisbremse erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Enrico Stange:
Die Anwendung der gesetzlich beschlossenen „Mietpreisbremse“ für Neuvertragsmieten kann die bislang für Städte wie Leipzig und Dresden hinlänglich bekannten Mietsprünge dämpfen und auf 10 % über dem ortsüblichen Niveau begrenzen. Für Neubau, aufwendig sanierte Wohnungen bei Neuvermietung und Bestandsmietverträge greift die „Mietpreisbremse“ nicht. Daneben bleiben Fragen offen: Aufgrund welcher Daten und Fakten kann eine Landesregierung eine Gemeinde oder Gemeindeteile zum angespannten Wohnungsmarkt erklären, für den dann die „Mietpreisbremse“ gelten soll? Die Sächsische Staatsregierung hat bereits angekündigt, dass für sie nirgends in Sachsen ein angespannter Wohnungsmarkt in diesem Sinne zu erkennen ist.
An den Problemen der sächsischen Großstädte geht das beschlossene Instrument zudem weitestgehend vorbei. Schließlich wird die „Mietpreisbremse“ maximal den Neuvertragsmietenanstieg dämpfen, aber keine einzige neue Wohnung in Dresden schaffen. Beispielsweise weist Dresden mit einer Fluktuationsreserve von 2,4% de facto keinen Leerstand mehr auf und braucht bei einem Zuwachs von mehr als 5.000 Einwohnern pro Jahr dringend 2.000 bis 2.500 neue Wohnungen pro Jahr, um den Status Quo zu halten. Wer den Dresdner Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten will, muss mindestens 3.500 bis 4.000 Wohnungen pro Jahr neu bauen.
Zudem muss in allen Regionen Sachsens, in Dresden, Leipzig und Chemnitz genau wie in Städten mit einem höherem Leerstand, der bestehende Wohnraum den sich verändernden Bedürfnissen angepasst werden, sowohl was barrierefreie und altersgerechte Wohnungen als auch energetische Sanierung betrifft. Die soziale Dimension besteht in der Lücke zwischen der Nettokaltmiete nach Neubau, Umbau oder Sanierung zur Refinanzierung der Investitionen von 8,50-10,00 Euro pro Quadratmeter einerseits und den geringen Einkommen und zukünftig sinkenden Durchschnittsrenten der überwiegenden Zahl der Mieter andererseits. Damit werden Mieter nicht in der Lage sein, diese Refinanzierungsmieten oberhalb von 5,50-6,50 Euro zu bezahlen. So können die Vermieter nicht die Investitionen tätigen. Ein Dilemma, das nur der Staat mit entsprechenden Zuschüssen aufzulösen vermag.
Deshalb muss der Freistaat Sachsen die Entflechtungsmittel des Bundes für den Wohnungsbau um mindestens dieselbe Summe aus Landesmitteln auf 120 Mio. Euro pro Jahr aufstocken und ein mindestens 7-jähriges Zuschussprogramm für Mietwohnungsneubau, Umbau und Sanierung auflegen. Die Förderung des Wohneigentums muss in Sachsen hinter der Förderung des Mietwohnungsbaus vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zurück stehen und die bezuschussten Wohnungsunternehmen mit der Förderung in eine Sozialbindung der Wohnungen verpflichtet werden. Baukostensenkende Umfeldmaßnahmen (Bodenpreise etc.) sollen dieses Programm ergänzen.
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Weiter Informationen zum Wohnungsmarkt in Sachen finden Sie auf www.bauen-wohnen.sachsen.de: „Mietgutachten Sachsen“ und auf www.enrico-stange.de:„Endbericht Gutachten Wohnraumförderung“
Kategorien: Pressemitteilungen
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