13. June 2013 Redaktion

Hochwasser: Nothilfe-Informationen für Erwerbslose nach SGB II, III und XII

Quelle: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Quelle: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Wir möchten an dieser Stelle auf ein Papier des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. hinweisen, welches zu möglichen sozialrechtlichen Ansprüchen Hochwassergeschädigter erarbeitet wurde.

Der Verein berichtet:

"Anlass des Erstellung des Papieres war, dass die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, laut letztmaliger Auskunft vom 10.06.2013, es für nicht notwendig erachtet, diverse sozialrechtliche Fragestellungen durch Dienstanweisungen zu klären. Bei Sozialberatungsstellen quer durch die Republik stehen wegen der vielen Rechtsfragen die Telefone nicht still. Vor dem Hintergrund der falschen Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit und der Notwendigkeit des Zusammentragens der Fragestellungen, sowie der rechtlichen Klärung einzelner Details, haben wir uns stattdessen hingesetzt, die möglichen sozialrechtlichen Ansprüchen aufzuarbeiten, Auslegungsfragen zu klären und das zu publizieren." 

Das Hochwassernothilfepapier gibt es HIER zum Download

 

 

 

Kategorien: Finanzen, Soziales, DIE LINKE., Bundespolitik

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