10. May 2012 Heike Werner, MdL

Heike Werner: Statt Betreuungsgeld mehr Krippenplätze! CDU missachtet wirkliche Wünsche der Eltern

Quelle: anschi / pixelio.de

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Zur heutigen Beratung des Landtags über den Antrag der LINKEN „Nein zum Betreuungsgeld – Ja zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz“ (Drucksache 5/9001) erklärt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Heike Werner:

Unser Ziel ist: Sachsen soll sich auf Bundesebene für den Verzicht auf das geplante Betreuungsgeld einsetzen, stattdessen den Ausbau von Krippenplätzen und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf qualitativ hochwertige ganztägige Betreuung für unter Dreijährige vorantreiben. Dazu gehören weitere Maßnahmen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es besteht nämlich die Gefahr, dass positive Entwicklungen der letzten Jahre durch das von der CSU und kleinen Teilen der CDU gewollte Betreuungsgeld konterkariert werden. Der Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagsschulen und der Rechtsanspruch auf Kita für unter Dreijährige, bessere Bildung von Anfang an, Aufbrechen vererbter Chancenarmut, mehr Entfaltungsmöglichkeiten für Frauen, Verantwortung der Väter, Sicherung des Fachkräftebedarfs – all dies ist ebenso weitgehend Konsens wie die Erkenntnis, dass Familienpolitik bzw. Kinderpolitik eine Querschnittsaufgabe ist und in alle Politikressorts hinreicht: Bildung, Soziales, Gleichstellung, Wirtschaft, Landesentwicklung.

Was erzählen Sie der jungen Frau, die nach einem Jahr wieder arbeiten möchte (gut ausgebildet), aber noch am Anfang ihrer Berufslaufbahn steht und niedrig entlohnt ist (sich also keine Nanny leisten kann), aber auch  keinen Krippenplatz bekommt. Sie solle sich mit 150 Euro über die Anerkennung ihrer Leistung freuen? Denn sie muss zu Hause bleiben (gegen ihren Willen), weil kein Krippenplatz vorhanden ist. Damit wird das Betreuungsgeld aber ein Freikaufen vom Rechtsanspruch und keine Wahlfreiheit!

Noch perfider finde ich neue Überlegungen, dass Eltern, die Hartz IV beziehen und im Übrigen schon das Elterngeld auf Hartz IV angerechnet bekommen, auch das Betreuungsgeld nicht erhalten. Damit wird doch de facto behauptet, dass ihre Erziehungsleistung weniger wert sei. Das ist in höchstem Maße ungerecht! So wird in Eltern 1. Und 2. Klasse unterschieden, das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Was Eltern wirklich wollen, hat eine Elternbefragung in Dresden herausgefunden: qualifizierte Kita-Betreuung, flexible und bedarfsgerechte Öffnungszeiten.

Kategorien: Sachsen, Soziales, DIE LINKE.

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