12. November 2012 Redaktion

Gutscheinsystem für AsylbewerberInnen: Landrat Gey hat Angst, Landrätin Sojka schafft Fakten

Quelle: Dieter Schuetz / pixelio.de

Quelle: Dieter Schuetz / pixelio.de

In der Leipziger Volkszeitung vom 12.11.2012 lässt Landrat Gey zu Frage der Gutschein- bzw. Bargeldversorgung von AsylbewerberInnen im Landkreis verlautbaren: 

"Da das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit den Vorrang der Sachleistungsgewährung streng vorgibt, können die Bundesländer die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Stellen nicht anweisen, statt Sachleistungen Geldleistungen zu gewähren."

Der Herr Landrat versteckt sich also weiter hinter fadenscheinigen Vorwänden. Fakt ist jedoch: Der Landkreis Leipzig ist der letzte Landkreis in Sachsen, der noch strikt an der Gutscheinversorgung festhält. Fakt ist weiterhin: Es werden sogar Gutscheine in 1-, 2- und 5-Cent-Beträgen ausgegeben. Das ist nicht nur entwürdigend und uneffizient, sondern dürfte sogar den VerkäuferInnen gehörig auf den Senkel gehen. Zudem können die Gutscheine nicht überall eingelöst werden. Die Hilfesuchenden können dann gegegebenfalls nicht auf Angebote zurückgreifen und müssen teurere Lebensmittel kaufen.

Gey hingegen meint, dass die Bundesregierung es ihm nicht vorschreibe bedeute zwangsläufig, dass er es nicht anordnen kann. Das ist schlicht falsch! Der Landrat hat einfach keinen Mumm gegenüber seinen CDU-Kolleginnen für einen menschenwürdigen Umgang mit AsylbewerberInnen einzustehen.

René Jalaß, Pressesprecher der westsächsischen LINKEN dazu:

"Herr Gey kann oder will es einfach nicht verstehen. Eventuell ist er zu einfach gestrickt oder er sucht den 'Passierschein A38', weil er mittlerweile völlig visions- und anspruchslos ist und sich selbst die einfachste Entscheidung nicht zutraut. Wer Menschen eine würdige Existenz sichern soll und das auch selbst will, findet Wege. Es liegt ganz einfach in seiner Hand. Die übrigen Landkreise in Sachsen haben sich für die Alternative - die Geldleistungen - entschieden. Sie machen sich damit nicht strafbar. Muss man das dem Landrat erst vorsingen, damit er es kapiert? Dass ein Bundesgesetz einem Leistungsträger eine bestimmte Sache nicht vorschreibt, bedeutet nicht, dass es diese Sache verbietet. Der Landrat setzt hingegen auf Gutscheine, die sogar in kleinste Cent-Beträge gestaffelt sind. Das ist vor dem Hintergrund seiner jämmerlichen Ausreden nicht nur zynisch, sondern menschenfeindlich."

Wir verlangen vom Landrat weiterhin die unverzügliche Umstellung auf eine entsprechende Bargeldversorgung. Und zwar nicht nur in Höhe des jüngst verfassungsgerichtlich festgelegten Mindestbetrags, sondern in der tatsächlichen Höhe der zustehenden Leistungen!

Das dies tatsächlich machbar ist, zeigt die Initiative der Altenburger LINKEN-Landrätin Michaele Sojka. Auf Ihre Anordnung hin, gilt seit dem 1. Oktober 2012 im Landkreis Altenburg die vollständige Bargeldversorgung für AsylbewerberInnen.

"Eine Ausreichung von Gutscheinen, wie sie bisher in unserem Landkreis stattgefunden hat, ist diskriminierend, weil die Gutscheine nur in bestimmten Geschäften gültig sind und dem Asylbewerber so die Freiheit genommen wird, selbst zu entscheiden, wo er einkauft. Diese Verfahrensweise gehört jetzt glücklicherweise der Vergangenheit an“, so Michaele Sojka. Zudem würde nun, so Sojka weiter, auch der Verwaltungsaufwand in der Kreisverwaltung minimiert.

Kategorien: Antirassismus, Bundespolitik, Sachsen, Kommunalpolitik, Grund- und Freiheitsrechte, Soziales, Landkreis, DIE LINKE., Pressemitteilungen

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