18. July 2012 Redaktion

DIE LINKE. Westsachsen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Leistungen für AsylbewerberInnen

Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de

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Zum heutigen Urteil des BVerfG zur Höhe der staatlichen Hilfen für AsylbewerberInnen und Kriegsflüchtlinge erklärt René Jalaß, Pressesprecher der Partei DIE LINKE. Westsachsen:


"Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von AsylbewerberInnen und Kriegsflüchtlingen in Deutschland erheblich gestärkt. Wir als LINKE sehen damit unseren Standpunkt mehr als bestätigt. Die bisherige Praxis wurde für eindeutig menschenunwürdig erklärt und der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht, unverzüglich eine entsprechende Alternative auf den Weg zu bringen.

Immer wieder aufs Neue hat die DIE LINKE die bisher geltenden Regelsätze als einen aalglatten Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kritisiert. Die Bundesregierung hat das bislang allerdings wenig gestört. Nun ist sie mehr als eindeutig in die Schranken gewiesen worden und muss handeln.

Wir sehen uns mit dem Urteil einmal mehr als diejenige Partei bestätigt, die sich entgegen aller Unkenrufe dem Grundgesetz und einem solidarischen Miteinander verpflichtet fühlt. Und wir machen weiter, als unverzichtbares Korrektiv der schwarz-gelben Regierungskoalition in Bund und Land."

Kategorien: Antirassismus, Bundespolitik, Sachsen, Europapolitik, Grund- und Freiheitsrechte, Soziales, Landkreis, DIE LINKE., Pressemitteilungen

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