05. August 2013 Redaktion

Am Sonntag im Bett bleiben? Geht auch! Briefwahl - ganz einfach.

Sie sind am Wahltag verreist, haben keine Zeit, wissen schon jetzt, wen Sie wählen oder wollen einfach nur im Bett bleiben? Kein Problem! Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen – ganz einfach und kostenlos.

Was ist Briefwahl und wie funktioniert das?

Bei der Briefwahl bekommen Wahlberechtigte den Stimmzettel per Post nach Hause geschickt, füllen ihn dort aus und schicken ihn anschließend per Post an das Wahlamt zurück.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 1. September 2013 per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte an seinen Wohnsitz geschickt. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Einfach ausfüllen und zurückschicken. Beim Antrag auf Briefwahl muss man keinen Grund angeben.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auch online auf der Webseite zu beantragen. Meist ist dafür die Angabe der Kartennummer der Wahlbenachrichtigungskarte notwendig.

Die Briefwahlunterlagen können im Wahlamt auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Stimme vor Ort anzugeben. Die Briefwahlunterlagen können auch durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter/ Vertreterin abgeholt werden.

Kann ich auch für andere die Briefwahl beantragen und kann ich die Briefwahlunterlagen für Dritte abholen?

Ja, auch das ist möglich. Dazu brauchen sie nur deren schriftliche Vollmacht. Diese schriftliche Vollmacht dient als Nachweis dafür, dass sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen nebst Wahlschein für eine dritte Person abholen möchten, so benötigen sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Das gilt auch, wenn Sie die Unterlagen für ein Familienmitglied abholen möchten. Ohne schriftliche Vollmacht geht nichts.

Darüber hinaus gilt außerdem: Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten!

Meine Briefwahlunterlagen sind da! Was nun?

  1. Die Briefwahlunterlagen aus dem Umschlag nehmen und ganz in Ruhe die Kreuzchen machen.
  2. Den Stimmzettel falten und in den beiliegenden blauen Wahlumschlag stecken.
  3. Den weißen Wahlschein unterschreiben, damit das Amt weiß, wer gewählt hat. Niemand kann aber erkennen, welche Partei angekreuzt wurde.
  4. Den weißen Wahlschein zusammen mit dem blauen Umschlag in den rosafarbenen Umschlag stecken.
  5. Den rosafarbenen Umschlag in den Briefkasten werfen - Briefmarke ist nicht nötig – und an das Wahlamt zurückschicken. Wichtig: Spätestens am Mittwoch, den 18. September 2013 abschicken!


In welchem Zeitraum kann ich Briefwahl beantragen?

Der Antrag kann sofort gestellt werden, man muss nicht zwingend auf die Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarte warten. Die Stimmzettel werden allerdings erst ca. 4 Wochen vor dem Wahltermin, also Ende August, verschickt.

In der Woche vor der Wahl, also nach dem 16. September 2013, sollte man keine Briefwahlunterlagen mehr anfordern, weil sie möglicherweise dann zu spät ankommen und nicht mehr gezählt werden.

Wichtig ist, dass die Stimmzettel am Wahlsonntag, den 22. September 2013, spätestens um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen. Deshalb sollte man Briefwahlunterlagen nicht unnötig liegen lassen, sondern sie sofort ausfüllen und abschicken.

Man kann in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden auch vor Ort seine Stimme abgeben. Das geht während der Öffnungszeiten der Ämter, natürlich auch noch in der Woche vor der Wahl.

Wer nachgewiesen plötzlich erkrankt, kann den Stimmzettel sogar noch bis zum Wahltag 15 Uhr  beim Wahlamt beantragen. Bitte rufen Sie dafür Ihr Wahlamt schnellstmöglich direkt an, um das Verfahren zu klären!

Kategorien: Bundespolitik, DIE LINKE., Grund- und Freiheitsrechte, Mitbestimmung

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar